 
 
  © BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH 2025
 
 
 
  Allgemeine Geschäftsbedingungen
  Geltungsbereich
  Diese
  allgemeinen
  Geschäftsbedingungen
  sind
  Bestandteil
  der
  zwischen
  der
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und 
  Ingenieurgesellschaft
  Berlin
  mbH
  und
  deren
  Auftraggebern
  (AG)
  geschlossenen
  Verträge.
  Anderslautende
  mündliche 
  Vereinbarungen
  oder
  sonstige
  Abweichungen,
  insbesondere
  anders
  lautende
  Bedingungen
  des
  Auftraggebers,
  gelten 
  nur
  dann,
  wenn
  sie
  von
  der
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und
  Ingenieurgesellschaft
  Berlin
  mbH
  ausdrücklich
  schriftlich 
  bestätigt sind.
  Die
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und
  Ingenieurgesellschaft
  Berlin
  mbH
  erbringt
  Ingenieurleistungen
  auf
  dem
  Gebiet
  des 
  Hoch-,
  Tief-,
  Wasser-,
  und
  Straßenbaus
  und
  untersucht
  Baustoffproben
  nach
  den
  in
  technischen
  Regelwerken 
  genannten
  Normen,
  Lieferbedingungen
  und
  sonstigen
  maßgebenden
  Bestimmungen
  festgesetzten
  Verfahren.
  In
  der 
  Regel
  enthalten
  die
  Leistungen,
  die
  Erstellung
  eines
  Prüfberichtes,
  der
  eine
  Zusammenstellung
  der
  Messergebnisse 
  und
  eine
  Beurteilung
  beinhaltet.
  Ingenieurleistungen
  (z.B.
  Gutachten,
  Stellungnahmen
  u.a.)
  werden
  nach
  Aufwand 
  abgerechnet.
  Ist
  seitens
  des
  Auftraggebers
  der
  genaue
  Umfang
  einer
  Untersuchung
  bei
  Eintreffen
  der
  Probe
  nicht 
  eindeutig
  vereinbart,
  werden
  die
  Untersuchungen
  entsprechend
  den
  hierfür
  gültigen
  technischen
  Regelwerken 
  (Normen), technischen Lieferbedingungen oder sonstigen maßgebenden Bestimmungen durchgeführt. 
  Proben,
  die
  bei
  der
  Untersuchung
  nicht
  restlos
  verbraucht
  wurden,
  werden
  -
  sofern
  von
  Seiten
  des
  Auftraggebers 
  keine besonderen Angaben für die Aufbewahrungszeit erfolgten - nach Erstellung des Prüfberichtes entsorgt.
  Ergebnisse von Fremdlaboratorien werden im Bericht kenntlich gemacht.
  Der Auftraggeber (AG) erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Auftragserteilung an.
  Vervielfältigungen
  Prüfberichte
  und
  Gutachten
  dürfen
  nur
  ungekürzt
  weitergegeben
  werden;
  jede
  auszugsweise
  Vervielfältigung,
  jede 
  Weitergabe
  eines
  Auszuges
  sowie
  jede
  Veröffentlichung
  bedarf
  der
  vorherigen,
  ausdrücklichen
  und
  schriftlichen 
  Genehmigung der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH.
  Vergütung
  Für
  bestimmte,
  häufig
  wiederkehrende
  Leistungen
  werden
  feste
  Gebührensätze
  /
  Angebotspreise
  nach
  der
  jeweils 
  gültigen Gebührenordnung / Angebot erhoben. 
  Für
  Fahrzeiten,
  Probenahmen
  und
  Ortsbesichtigungen
  wird
  der
  Zeitaufwand
  in
  Rechnung
  gestellt.
  Ferner
  werden 
  Fahrtkosten
  sowie
  Spesen,
  Reisekosten
  und
  Aufwandsentschädigungen
  zuzüglich
  der
  Berichtserstellung
  berechnet. 
  Sofern
  Überstunden,
  Nacht-,
  Samstags-,
  Sonntags-
  oder
  Feiertagsarbeit
  gefordert
  werden,
  erhöhen
  sich
  die 
  Gebührensätze/ Angebotspreise um 100 %.
  Die
  jeweils
  gültige
  Gebührenordnung/
  Angebotspreise
  sind
  Vertragsgrundlage.
  Sie
  werden
  dem
  Auftraggeber
  auf 
  Wunsch zugesandt. 
  Auf den Rechnungsbetrag wird zusätzlich die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer erhoben.
  Berichte und Rechnungen werden 1-fach-ausgefertigt. Für Mehrausfertigungen fallen Gebühren an.
  Zahlung
  Rechnungen
  der
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und
  Ingenieurgesellschaft
  Berlin
  mbH
  sind
  14
  Tage
  nach
  Zugang
  ohne
  Abzug 
  zur Zahlung fällig. 
  Beanstandungen
  gegen
  eine
  Rechnung
  sind
  nur
  rechtswirksam,
  wenn
  sie
  innerhalb
  von
  10
  Tagen
  nach
  Zugang
  der 
  Rechnung schriftlich bei der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH geltend gemacht werden. 
  Kommt
  der
  Auftraggeber
  in
  Verzug,
  ist
  die
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und
  Ingenieurgesellschaft
  Berlin
  mbH
  berechtigt, 
  Verzugszinsen
  in
  Höhe
  von
  9
  %
  über
  dem
  Basissatz,
  mindestens
  aber
  in
  Höhe
  von
  6
  %
  des
  Rechnungsbetrages
  und 
  den Ersatz des sonstigen nachweisbaren Verzugsschadens zu berechnen.
  Aufrechnungswerte
  stehen
  dem
  AG
  nur
  zu,
  wenn
  seine
  Gegenansprüche
  rechtskräftig
  festgestellt,
  unbestritten
  oder 
  von
  der
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und
  Ingenieurgesellschaft
  Berlin
  mbH
  anerkannt
  sind.
  Die
  bis
  dahin
  angefallenen 
  Kosten im Zuge unseres Leistungsumfanges sind zu begleichen.
  Haftung
  Die
  Haftung
  von
  der
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und
  Ingenieurgesellschaft
  Berlin
  mbH,
  seiner
  Organe
  und
  Angestellten
  ist 
  beschränkt
  auf
  vorsätzliche
  und
  grob
  fahrlässige
  Verletzungen
  der
  Sorgfaltspflicht.
  Dies
  gilt
  nicht
  für
  Schäden,
  die
  auf 
  einer
  Verletzung
  von
  Leben,
  Körper
  oder
  Gesundheit
  sowie
  auf
  einer
  Verletzung
  wesentlicher
  Vertragspflichten 
  beruhen.
  Die
  Haftung
  ist
  außerdem
  beschränkt
  auf
  den
  Ersatz
  des
  unmittelbaren
  Schadens
  und
  wird
  summenmäßig 
  begrenzt
  durch
  die
  jeweilige
  Deckungssumme
  der
  von
  der
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und
  Ingenieurgesellschaft
  Berlin
  mbH 
  abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. 
  Für mündliche Auskünfte wird keine Haftung übernommen. 
  Die
  Haftung
  ist
  ausgeschlossen
  für
  Ansprüche
  bei
  Schäden
  und
  Mängeln,
  die
  bei
  der
  Entnahme
  von
  Materialproben 
  an
  Bauwerken,
  Bauwerksteilen
  oder
  sonstigen
  Sachen
  entstehen.
  Der
  Ausschluss
  gilt
  auch
  für 
  Vermögensfolgeschäden.
  Für
  Ersatzansprüche
  Dritter
  haftet
  die
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und
  Ingenieurgesellschaft
  Berlin
  mbH
  in
  keinem
  Fall.
  Die 
  Auftraggeber
  stellen
  die
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und
  Ingenieurgesellschaft
  Berlin
  mbH
  von
  solchen
  Ansprüchen 
  ausdrücklich frei.
  Für
  die
  Echtheit
  von
  Proben
  wird
  nur
  gehaftet,
  wenn
  die
  Proben
  seitens
  der
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und 
  Ingenieurgesellschaft Berlin mbH entnommen worden sind.
  Das
  Betretungsrecht
  für
  die
  Durchführung
  von
  Felduntersuchungen
  ist
  durch
  den 
  Auftraggeber
  zu
  erwirken;
  ebenso
  ist 
  durch
  ihn
  die
  Lage
  von
  Kabel-
  oder
  Versorgungsleitungen
  festzustellen
  und
  anzugeben
  bzw.
  ein
  Lageplan
  mit 
  eingetragenen
  Kabel-
  oder
  Versorgungsleitungen
  zu
  übergeben.
  Unterbleibt
  die
  rechtzeitige,
  richtige
  und
  vollständige 
  Beschaffung
  bzw.
  Bekanntgabe,
  sind
  der
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und
  Ingenieurgesellschaft
  Berlin
  mbH
  alle
  daraus 
  anfallenden Kosten zu erstatten.
  Ebenso sind unvermeidbare Flurschäden vom Auftraggeber zu übernehmen.
  Verjährung
  Haftungsansprüche
  gegen
  die
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und
  Ingenieurgesellschaft
  Berlin
  mbH
  einschließlich
  Ansprüche 
  auf
  Schadensersatz
  mit
  Ausnahme
  deliktischer
  Ansprüche
  und
  Ansprüchen
  nach
  dem
  Produkthaftungsgesetz 
  verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung / Abnahme.
  Gerichtsstand und Erfüllungsort
  Die
  Rechtsbeziehungen
  zwischen
  der
  BIB
  Baustoffprüflabor
  und
  Ingenieurgesellschaft
  Berlin
  mbH
  und
  dem 
  Auftraggeber AG unterliegen deutschem Recht.
  Für
  den
  Fall,
  dass
  die
  im
  Klageweg
  in
  Anspruch
  zu
  nehmende
  Partei
  nach
  Vertragsabschluss
  ihren
  Wohnsitz
  oder 
  gewöhnlichen
  Aufenthaltsort
  aus
  dem
  Geltungsbereich
  der
  ZPO
  verlegt
  oder
  mindestens
  eine
  der
  Vertragsparteien 
  keinen
  allgemeinen
  Gerichtsstand
  im
  Inland
  hat
  oder
  Ansprüche
  im
  Wege
  des
  Mahnverfahrens
  (§§
  688
  ff
  ZPO) 
  geltend gemacht werden, wird von der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH bestimmt.
  Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
 
  
 
 
  Haynauer Straße 71/73
  D-12249 Berlin
  Telefon: +4930 77507300
  Fax: +4930 77507312
  E-Mail: info@BIB.berlin
  
 
 
  BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH